Verkehrsrecht


Verkehrsrecht - Rechtsanwalt Elsdorf | Bährens

Bei einem Verkehrsunfall können folgende Ansprüche geltend gemacht werden:

  • Sachschaden (Fahrzeug, Kleidung)
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Kostenpauschale

Häufig ist bei der Regulierung von Unfallschäden gegenüber der Versicherungs-gesellschaft eine gewisse Standfestigkeit nötig. Deshalb ist es vorteilhaft direkt anwalt-liche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Schaden sollte ordnungsgemäß aufgenommen und wenn möglich durch einen Sachverständigen begutachtet werden. Die Versicherung verweist gerne auf hauseigene Sachverständige, welche Sie aber nicht beauftragen müssen. Es ist immer besser die Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Sach-verständigen zu suchen. Hinweise der Versicherungen, sie würden nur hauseigene Sach-verständige zahlen, sind schlichtweg falsch.

 

Wichtig ist jedoch, das bei hohen Schäden oder schweren Verletzungen keine Vergleiche mit den Versicherungen geschlossen werden ohne vorher anwaltlichen Rat einzuholen. 

 

Die Kosten der Tätigkeit eines Anwalts werden bei eindeutiger Sach- und Rechtsfrage von der Versicherung des verursachenden Unfallbeteiligten in voller Höhe über-nommen.