Bürgergeld u.a.


Sozialrecht - Rechtsanwalt Elsdorf | Bährens

Das Bürgergeld und die Grundsicherung gewinnen aufgrund des Reformeifers der Bundesregierung zunehmend an Bedeutung für meine anwaltliche Tätigkeit. 

 

Ich berate und vertrete Sie in Angelegenheiten der Grundsicherung sowie des Bürgergeldes vom Vorverfahren, Widerspruchsverfahren bis zur Durchsetzung Ihres Anspruchs vor den Sozialgerichten. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Beratung bei der Gewährung von Arbeitslosengeld I nach dem SGB III und Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) nach dem SGB II sowie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII (Grundsicherung, ehemals Sozialhilfe). 

 

Auch in Wohngeldangelegenheiten werden Sie von mir unterstützt.

 

Achtung:

Nur bis 1 Monat nach Zustellung des anzugreifenden Bescheides (bitte Briefumschlag verwahren) kann ein Rechtsmittel eingelegt werden. An-dernfalls ist der Bescheid rechtswirksam und kann nicht mehr ange-fochten werden.